AGB

Fahrausweis

Während der Fahrt muss der/die Fahrer:in nachweisen können, dass er/sie im Besitz eines gültigen Lernfahrausweises der entsprechenden Kategorie ist. Auf Verlangen ist dieser Fahrausweis dem Fahrlehrer vorzuzeigen. Sollte der Lernahrausweis aus irgendeinem Grund nicht mehr im Besitz des Fahrschülers sein, ist dies dem Fahrlehrer umgehend mitzuteilen.

Abmeldungen, Verspätungen und Absenzen bei Fahrlektionen 

Fahrstunden müssen mindestens 24 Stunden im Voraus schriftlich per WhatsApp, SMS oder E-Mail abgesagt werden, ansonsten erfolgt eine Berechnung der Kosten.

Achtung: Für Nothilfekurse und VKU gelten andere Bestimmungen! 

Abmeldungen müssen grundsätzlich mindestens 24 Stunden im Voraus erfolgen, andernfalls wird die vereinbarte Gebühr in Rechnung gestellt, es sei denn, es liegt ein ärztliches Attest vor. Bei Verspätungen ist umgehend eine telefonische Benachrichtigung erforderlich. Bei Nichterscheinen zum vereinbarten Termin wird die volle vereinbarte Zeit in Rechnung gestellt, und eventuell verlorene Zeit geht zu Lasten des Kunden. Falls ich nicht über die Verspätung informiert werde, behalte ich mir vor, nach einer Wartezeit von maximal 15 Minuten nicht länger zu warten, und die Lektion wird ebenfalls vollumfänglich verrechnet.

Datenschutz

Ihre Daten werden vertraulich behandelt und ausschliesslich innerhalb meiner Fahrschule genutzt. Persönliche Informationen werden nur mit ihrer ausdrücklichen Zustimmung an Dritte weitergegeben.

Versicherung

Das Fahrschulfahrzeug ist vollständig versichert. Dennoch ist ein verantwortungsbewusster und sorgsamer Umgang mit dem Fahrzeug und dem Material erforderlich. Im Falle grob fahrlässigen Handelns behält sich die Versicherung das Recht vor, Leistungen zu kürzen, was zu Lasten des Verursachers gehen würde. Während der Kursveranstaltungen in der Gaststätte liegt die Versicherung in der Verantwortung des Teilnehmers/der Teilnehmerin.

Fahrfähigkeit

Während der Fahrt muss der/die Fahrer:in sicherstellen, dass er/sie fahrfähig ist. Es herrscht ein striktes Verbot von Alkohol, Drogen, beeinträchtigenden Medikamenten etc. während des Unterrichts. Wenn der Fahrlehrer aus gutem Grund Zweifel an der Fahrfähigkeit des Lenkers/der Lenkerin hat, ist er jederzeit berechtigt, die Übungseinheit abzubrechen. Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Kosten seitens des Lenkers/der Lenkerin.